ANFRAGE

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Nutzungsvereinbarung

Über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Bestimmungen für die Internet-Nutzung

Mit Unterzeichnung des Mietvertrages hat der Mieter sein Einverständnis mit den folgenden Regelungen zur Internet-Nutzung akzeptiert.

2. Datenschutz für die Internet-Nutzung

Der Vermieter ist berechtigt, die für die Sicherstellung der ordnungsmäßigen Internet-Nutzung erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Tel.-Nr., Geburtsdatum, Datum, Uhrzeit, aufgerufene Internetseiten) zu erheben. Diese werden vom Vermieter zur Sicherung seiner Rechte bei missbräuchlicher Nutzung des Internets gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden nach 7 Tagen gelöscht, wenn der Gast innerhalb dieser Zeit das Internet im betreffenden Ferienhaus nicht mehr genutzt hat.

3. Sicherheitsbestimmungen für die Internet-Nutzung

Der Vermieter gestattet dem Mieter und seinen Angehörigen bzw. Mitreisenden für die Zeit des Aufenthaltes in der Ferienwohnung die kostenlose Nutzung des Internetanschlusses für private Zwecke in geringfügigem und angemessenem Umfang. 
Die private Nutzung kann jegliche Nutzung von Informationen und Daten in Form des Anbietens/Bereitstellens, wie beispielsweise die Bereitstellung von Web-Seiten, als auch des Abrufens von Daten sowohl innerhalb des Internets und die Nutzung von Kommunikationsdiensten, wie den Versand von E-Mails und Chat, umfassen. 
Der Abruf und das Herunterladen von jugendgefährdenden und rechtswidrigen Diensten, das Herunterladen von Betriebssystemen und Software sowie die Manipulation von Hard- und Software, sowie illegale Downloads sind ausdrücklich untersagt. Bestellungen und Buchungen dürfen über den Internetanschluss nicht abgewickelt werden. Jede kommerzielle Nutzung ist untersagt.
Der Nutzer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Er wird insbesondere:
-das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen,
-keine urheberrechtlich, lizenz- und persönlichkeitsrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen,
-die geltenden Jugendschutzvorschriften / den Schutz von personenbezogenen Daten beachten,
-keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten,
-das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen,
-keine Propaganda für verfassungswidrige Organisationen oder sonstiges rassistisches Gedankengut oder Pornographie sowie die Veränderung / sonstige Manipulation von bzw. an Daten und Programmen versenden oder verbreiten.

Die Überlassung der Internetnutzung an Dritte (Personen, die nicht im betreffenden Ferienhaus als Gäste angemeldet sind, insbesondere auch Besucher oder Fremde) ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Nutzer darf ausschließlich mit der Benutzerkennung arbeiten, deren Nutzung ihm im Rahmen der Zulassung zugewiesen wurde. Fremde Benutzerkennungen und Passwörter dürfen weder ermittelt noch genutzt werden.

4. Haftung für die Internet-Nutzung 

Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Bei Missbrauch sowie Beschädigung oder Manipulation der Hard- oder Software haftet der Nutzer.

Die sich aus § 832 BGB ergebende zivilrechtliche Haftung der Aufsichtspflichten für minderjährige Nutzer/-innen bleibt unberührt. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Inhalte, die Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Internetleitung abgerufen werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die am PC (insbesondere an Dateien, Datenträgern und Hardware/Geräten) des Nutzers durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass das System fehlerfrei und jederzeit ohne Unterbrechung läuft. Eventuelle Datenverluste infolge technischer Störungen sowie die Kenntnisnahme vertraulicher Daten durch unberechtigte Zugriffe Dritter können nicht ausgeschlossen werden. 

Der Nutzer haftet für alle Nachteile, die dem Vermieter durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Nutzungsberechtigung entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf die Kosten und Aufwendungen, die mit der Inanspruchnahme bzw. der Abwehr von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter zusammenhängen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, ist er dazu verpflichtet den Vermieter auf diesen Umstand hinzuweisen.